Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2023 Mehr Wohngeld, Kindergeld und Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas. Das Jahr 2023 beginnt mit einer Reihe von Neuerungen, die Familien, Wohngeldbeziehenden und Studierenden zugutekommen. Die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente entfällt.
Was ändert sich ab 01.03 2023?
Die Energiepreisbremsen kommen, Studierende können eine Einmalzahlung beantragen, Energiesparmaßnahmen gelten weiter, Corona-Schutzmaßnahmen entfallen – und der Bau besonders klimafreundlicher Gebäude wird mit günstigen Krediten gefördert. Die gesetzlichen Neuregelungen im März 2023 im Überblick.
Was ändert sich zum 1.2 2023?
Ab dem 1.2.2023 gilt für Verbandskästen in PKWs die neue DIN-Norm 13164:22. Diese legt fest, dass Autofahrer einen Verbandskasten mit sich führen müssen, der zusätzlich zur bisherigen Ausstattung zwei Gesichtsmasken enthält. Dafür brauchen das Dreieckstuch und das Verbandstuch nicht mehr mitgeführt werden.
Welche Gesetze treten 2023 in Kraft?
Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Deutsche Unternehmen sind ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" in Kraft.
Welche Zuschüsse gibt es 2023?
- Wohngeld Plus.
- Grundsicherung.
- Grundrente.
- Freibetrag.
- Lastenzuschuss.
- Eigenteil im Pflegeheim.
- Wohngeld für das Pflegeheim.
Diese ÄNDERUNGEN erwarten uns ALLE (Januar 2023) - Gesetze, Neuigkeiten und Vorschriften Januar 2023
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Welche Entlastung gibt es 2023?
Höherer Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende
Um die besonderen Belastungen von Alleinerziehenden zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag von 4008 Euro im Jahr 2022 auf 4260 Euro im Jahr 2023 erhöht. Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.
Welche Entlastung bekommen Rentner 2023?
Der durchschnittliche Förderbetrag von aktuell etwa 180 Euro mtl. soll ab 2023 auf durchschnittlich 370 Euro monatlich steigen.
Was ändert sich 2023 Februar?
Anfang Februar, rund um den 1. bis 3. Februar, entfällt in vielen Bereichen die Maskenpflicht. So heben nun auch die letzten Bundesländer die Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr auf und auch in Fernzügen ist bundesweit das Tragen einer Maske ab dem 2. Februar 2023 nicht mehr vorgeschrieben.
Was ändert sich 2023 Arbeitnehmer?
Ab Januar 2023 können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Sie erhalten die AU-Daten, indem sie sie bei den Krankenkassen ihrer Beschäftigten abrufen. Arbeitnehmer erhalten weiterhin vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier.
Was ändert sich 2023 Lohnsteuer?
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird erhöht: Für 2023 wird gegenüber 2022 eine Anhebung um 561 Euro auf 10.908 Euro vorgenommen. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 Euro auf 11.604 Euro vorgesehen ( s. a. Tabelle 1).
Was muss ab 1.2 2023 im Verbandskasten sein?
Nach der neuen DIN-Norm sollen seit dem 1. Februar 2023 immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten sein. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg. Ersatzlos gestrichen wird auch das kleinere Verbandtuch.
Was passiert am 1 Februar 2023?
Mittwoch, 1. Februar 2023
Naypyidaw/Myanmar: Die Militärjunta verlängert den Ausnahmezustand. Washington, D.C./Vereinigte Staaten: Ein übergroßer chinesischer Beobachtungsballon wird über den USA gesichtet. Weltall: Der mit bloßem Auge sichtbare Komet C/2022 E3 (ZTF) hat seine größte Erdnähe mit 0,28 AE (42,5 Mio. km).
Was ändert sich ab dem 1 Februar?
Mit dem Februar steht der kürzeste Monat des Jahres vor der Tür. Er bringt gleich mehrere Neuerungen mit – diese reichen dabei vom Wegfallen der Maskenpflicht im Fernverkehr bis hin zu einem Gesetz, das erneuerbaren Energien den Weg ebnet.
Wer bekommt die Einmalzahlung im März 2023?
500 Euro Pensionsbonus ab März
Pensionistinnen und Pensionisten erhalten, wie gesetzlich vorgesehen, für das Jahr 2023 bereits seit Jahresbeginn eine Erhöhung um 5,8 Prozent. Dabei wird jedoch eine überproportionale, sozial-gestaffelte Erhöhung für niedrigere Pensionen umgesetzt.
Was ändert sich alles im März 2023?
Änderungen März 2023: Ende der Corona-Einschränkungen
Ab dem 1. März 2023 entfällt die Test- und Maskenpflicht für Beschäftige und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Weiterhin gilt jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske für Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen.
Wann gibt es die Einmalzahlung 2023?
Seit dem 15. März 2023 ist der Antrag auf Einmalzahlung bundesweit möglich. Sobald Sie einen Zugangscode von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten haben, können Sie die Einmalzahlung hier online beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
Warum mehr Lohn ab Januar 2023?
Mit Beginn eines neuen Jahres ändern sich traditionell Steuerregeln und Sozialbeiträge. Aufgrund der hohen Inflationsrate fällt der Ausgleich der kalten Progression in Deutschland ab 2023 stärker aus als in den Vorjahren. Auch das Kindergeld wird deutlich erhöht.
Wer bekommt ab April 2023 mehr Netto?
Und auch 2023 dürfte die Inflation weiter zulegen. Nun gibt es aber eine gute Nachricht: Im neuen Jahr bleibt für fast alle Berufstätigen teilweise deutlich mehr Netto vom Brutto übrig. Mehrere hundert Euro über gesamte Jahr gerechnet sind für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf jeden Fall drin.
Was ist 2023 alles neu?
Neu ab 2023: Führerschein umtauschen, Deutschlandticket, Maskenpflicht im Verbandskasten. Neu 2023 in den Bereichen Umwelt und Verkehr: Medizinische Masken werden im Verbandskasten Pflicht. Der Umtausch zum EU-Führerschein geht in die zweite Runde. Das im Nahverkehr geltende Deutschlandticket soll kommen.
Welche Masken im Verbandskasten ab 2023?
Zwei Masken im Verbandskasten
Ab Februar 2023 müssen also zwei medizinische Gesichts-Masken im Verbandkasten mitgeführt werden. Der Gesetzgeber spricht ausdrücklich von "medizinischen Masken", nicht von FFP2-Masken. Experten raten jedoch dazu, auf die deutlich sichereren Exemplare mit FFP2-Schutz zurückzugreifen.
Wann kommt der Heizkostenzuschuss für Rentner 2023?
Rentnerinnen und Rentner, die die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.
Wann kommt die zweite Energiepauschale für Rentner 2023?
Alle Rentnerinnen und Rentner, die in der zweiten Auszahlungswelle Anfang Januar 2023 die 300 Euro Energiepreispauschale immer noch nicht erhalten haben müssen sich also keine Sorgen machen.
Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2023 aus?
Ab 1. Juli bekommen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten. Der Rentenwert in Ost und West wird damit ein Jahr früher angeglichen als geplant. Der Kabinettsbeschluss muss noch vom Bundesrat angenommen werden.
Wann kommt die nächste Energiepauschale 2023?
Strom- und Gaspreisbremse starten im März 2023, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Privathaushalte zahlen dann für 80 Prozent ihres Gasverbrauchs noch 12 Cent pro Kilowattstunde, für Wärme 9,5 Cent. Für 80 Prozent des Stromverbrauchs werden maximal 40 Cent pro Kilowattstunde fällig.
Wer bekommt die 3000 € Entlastung?
Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben.
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